

Pflicht für Ladesäulen
nach § 10 GEIG ( Gebäude-Elektromobilitäts-Infrastruktur-Gesetz )
“Ab 2025 gilt für Parkflächen von Nichtwohngebäuden: Wenn mehr als 20 Stellplätze vorhanden sind, muss eine E-Lademöglichkeit bereitgestellt werden.”
Ladesäulen und Leitungsinfrastruktur für Elektroautos sind bei Neubau oder größerer Renovierung ab einer bestimmten Anzahl von Stellplätzen bereits seit März 2021 Pflicht. Seit dem 1.1.2025 greift § 10 GEIG: Gemäß Absatz 1 müssen nun auch bestehende Gewerbeimmobilien mit mehr als 20 Stellflächen mindestens einen Ladepunkt für E-Fahrzeuge anbieten. Außerdem soll bei Parkflächen für neue Nichtwohngebäude mindestens ein Ladepunkt errichtet werden.
Welche Bedeutung hat das genau?
Wenn Du z.B. Eigentümer eines gewerblichen Gebäudes, Hotels, Verwaltungsgebäudes, das mehr als 20 Stellplätze besitzt, besteht Handlungsbedarf. Andernfalls drohen bei einem Verstoß gegen das Gesetz Bußgelder bis zu 10.000 €. Wenn du Pächter oder Mieter bist, kannst du deinen Verpächter / Vermieter gerne auf die Regelung aufmerksam machen.
Ausnahmen der E-Ladestationen-Pflicht
Nicht inbegriffen von der E-Ladestationen-Pflicht sind Gebäude, die im Besitz von kleinen und mittleren Unternehmen sind. Außerdem gilt die Pflicht nicht für Bestandsgebäude, wenn die Kosten für die vorgegebene Lade- und Leitungsinfrastruktur sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung überschreiten.
Kosten von Ladestationen
Die Kosten für einen Ladepunkt, egal ob Ladesäule oder Wallbox, variieren abhängig von der Art der Ladestation. Dort gibt es nämlich Unterschiede. Ein Schnelllader kostet natürlich deutlich mehr als eine Wallbox, dieser hat dann natürlich auch deutlich mehr Leistung. Eine Wallbox fängt im mittleren dreistelligen Bereich an, hingegen kann ein Schnelllader schon mehrere Tausendeuro kosten. Es gibt aber auch förderungen zu Ladestationen.
Beispiel anhand von Sungrow Ladestationen

AC22E-01
Typische Ladezeiten:
- Kleine Batterien (z.B. 20-30 kWh): Diese können in etwa ca, 2-3 Stunden aufgeladen werden.
- Mittlere Batterien (z.B. 40-60 kWh): Diese benötigen etwa ca. 4-6 Stunden.
- Große Batterien (z.B. 70-100 kWh): Diese könnten etwa ca. 7-9 Stunden zum Laden benötigen.

DC Ladestation IDC180
Beispielhafte Ladezeiten:
- Für ein Fahrzeug mit einer 50 kWh-Batterie: Eine DC-Schnellladung mit 180 kW könnte die Batterie in etwa ca. 15-20 Minuten auf 80 % laden.
- Für ein Fahrzeug mit einer 100 kWh-Batterie: Eine DC-Schnellladung könnte hier ca. 30-40 Minuten in Anspruch nehmen, um die Batterie auf 80 % zu laden.
Elektromobilität für dich
Durch das neue Gesetz bist du nun verpflichtet, dich mit Elektromobilität auseinanderzusetzen. Wir können dich dabei unterstützen! Bei uns findest du eine Auswahl an Ladestationen und Wallboxen, die perfekt auf deinen Bedarf abgestimmt sind. Wir beraten dich gerne, um herauszufinden, welche Lösung am besten zu dir passt. So kannst du sicherstellen, dass du die richtige Wahl für deine Elektromobilität triffst.
Leistungsspektrum umfasst:
- Erstellung eines Elektromobilitätskonzepts für Ihre Gebäude und Standorte
- Verkauf und Installation von Ladeinfrastruktur
- Software-Servicepakete: Betrieb und Abrechnung Ihrer Ladestation
- Wartung von Ladestationen gemäß Herstellervorgaben