Solarpflicht in Niedersachsen
Ab dem 1 Januar 2025 greift eine Ausweitung der Pflicht bei Vergrößerung oder Veränderung von Gebäuden und Parkflächen. Diese müssen mit Solar aufgerüstet werden.
In Niedersachsen müssen seit Anfang 2023 alle neu gebauten Gebäude so konzipiert sein, dass eine Photovoltaikanlage nachträglich installiert werden kann. Für neue Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von über 75 Quadratmetern ist der Einbau einer Photovoltaikanlage seit 2023 verpflichtend. Ab 2024 gilt dies zudem für alle öffentlichen Neubauten.
Seit 2023 können auch auf denkmalgeschützten Gebäuden Photovoltaikanlagen installiert werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn das öffentliche Interesse an der Nutzung von Solarenergie größer ist, als das Interesse an der Erhaltung des Gebäudes in seinem ursprünglichen Zustand. Außerdem muss der Eingriff ins äußere Erscheinungsbild rückgängig gemacht werden können, und es darf nur minimal in die wertvolle Substanz des Denkmals eingegriffen werden.
Januar 2025 greift die Solarpflicht in Niedersachsen auch für alle neu errichteten Wohngebäude und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Dann musst Du mindestens die Hälfte der Fläche mit Solarmodulen belegen. Von der Pflicht ausgenommen bist Du als Bauherr lediglich, wenn Dir die Installation der Photovoltaikanlage technisch oder wirtschaftlich nicht zuzumuten ist oder wenn es auf dem Dach eine solarthermische Anlage gibt.
Was bedeutet die Solarpflicht genau?
Ab dem 1. Januar 2025 gilt nach § 32a NBauO:
Bei Neubauten oder Gebäudeänderungen mit neu errichteter oder erneuerter Dachfläche von mindestens 50 m²: Mindestens 50% der Dachfläche müssen mit einer Solarenergieanlage zur Stromerzeugung ausgestattet werden.
Bei Errichtung von öffentliche Parkflächen mit mehr als 25 Einstellplätzen bzw. Änderung oder Erneuerung von mindestens 50% der vorhandenen Fläche eines offenen Parkplatzes muss be den Einstellplatzfläche Solarenergieanlage zur Stromerzeugung installiert werden.
Was bringt die Pflicht mit sich?
Photovoltaikanlagen werden zur Pflicht, um mehrere wichtige Ziele zu erreichen. Erstens spielt der Klimaschutz eine entscheidende Rolle: Die Nutzung von Solarenergie trägt zur Reduzierung von CO2-Emissionen bei, was notwendig ist, um die Klimaziele zu erreichen und den Klimawandel zu bekämpfen. Zweitens wird durch die Pflicht zur Installation von Photovoltaikanlagen der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch erhöht, wodurch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert wird. Drittens fördert die dezentrale Erzeugung von Energie durch Solarenergie die Energieunabhängigkeit, indem sie Regionen und Länder weniger abhängig von externen Energiequellen macht und die Versorgungssicherheit erhöht.
Darüber hinaus bieten Photovoltaikanlagen wirtschaftliche Vorteile: Sie können langfristig zu Kosteneinsparungen bei den Energiekosten führen und schaffen Arbeitsplätze in der Solarbranche. Fünftens bietet die Pflicht zur Nutzung von Solarenergie Innovationsanreize, indem sie technologische Entwicklungen und Fortschritte im Bereich der erneuerbaren Energien fördert. Schließlich trägt die Einführung einer Solarpflicht zur Sensibilisierung der Bevölkerung bei, indem sie das Bewusstsein für nachhaltige Energienutzung erhöht und umweltbewusstes Handeln in der Gesellschaft fördert. Insgesamt zielt die Einführung der Solarpflicht darauf ab, eine nachhaltige und umweltfreundliche Energiezukunft zu gestalten und die Energiewende voranzutreiben.
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